AGB

Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen für Tickets und Events der Next Wrestling League.

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Tickets sowie für den Besuch von Veranstaltungen der Next Wrestling League.

Stand: 28. Juli 2026

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen der Next Wrestling League.

Sie gelten insbesondere für Tickets, die:

  • über die Website www.nwlnext.com;
  • über einen darin eingebundenen Ticketshop;
  • über Ticket Tailor;
  • über einen vom Veranstalter bereitgestellten Verkaufslink;
  • oder an einer offiziellen Vorverkaufs- beziehungsweise Abendkasse erworben werden.

Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Informationen und besondere Bedingungen gelten, insbesondere zu Veranstaltungsort, Beginn, Einlass, Altersbeschränkungen, Ticketkategorien, Sitz- oder Stehplätzen, Barrierefreiheit und Sicherheitsbestimmungen.

Diese veranstaltungsspezifischen Informationen werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt und bilden gemeinsam mit diesen AGB den Vertrag.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

2. VERANSTALTER UND VERTRAGSPARTNER

Veranstalter und Vertragspartner für die angebotenen NWL-Veranstaltungen ist:

Next Wrestling League GmbH

Pohlgasse 35/27

1120 Wien

Österreich

Sitz: Wien

Firmenbuchnummer: FN 683332 a

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

UID-Nummer: wird eingetragen

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Islam Kukaev

Telefon:

Website: www.nwlnext.com

Die Firmenbuchnummer und die UID-Nummer werden nach erfolgter Eintragung in das Firmenbuch ergänzt.

Soweit bei einer konkreten Veranstaltung ausdrücklich ein anderer Veranstalter oder Mitveranstalter genannt wird, gelten die dort veröffentlichten Angaben.

3. TICKET TAILOR UND STRIPE

Für den technischen Verkauf und die Verwaltung der Tickets verwendet der Veranstalter Ticket Tailor.

Ticket Tailor stellt insbesondere den Online-Ticketshop, die Bestellabwicklung, die Ticketerstellung und den Versand der Bestellbestätigung bereit.

Ticket Tailor ist grundsätzlich nicht Veranstalter der NWL-Veranstaltung. Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt zwischen dem Kunden und dem in Ziffer 2 genannten Veranstalter zustande.

Für die Zahlungsabwicklung kann Stripe eingesetzt werden. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können weitere Banken, Kartengesellschaften oder Zahlungsdienstleister beteiligt sein.

Die datenschutzrechtlichen Informationen zur Verwendung von Ticket Tailor und Stripe befinden sich in der Datenschutzerklärung auf www.nwlnext.com/datenschutz.

4. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Darstellung von Veranstaltungen und Tickets auf der Website oder im Ticketshop stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde die eingegebenen Daten kontrollieren und korrigieren.

Mit der Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald:

  • die Zahlung erfolgreich bestätigt wurde; und
  • der Kunde eine Bestell- oder Ticketbestätigung per E-Mail erhält.

Bei kostenlosen Tickets kommt der Vertrag mit dem Versand der Bestell- oder Ticketbestätigung zustande.

Der Veranstalter kann Bestellungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen, insbesondere bei:

  • erkennbaren technischen Fehlern;
  • unvollständigen oder offensichtlich falschen Angaben;
  • fehlgeschlagener oder nicht autorisierter Zahlung;
  • Überschreitung einer veröffentlichten Bestellbegrenzung;
  • Verdacht auf missbräuchlichen, betrügerischen oder gewerblichen Weiterverkauf;
  • Umgehung von Ticketlimits;
  • oder fehlender Verfügbarkeit.

Bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet.

5. PREISE UND ZAHLUNG

Es gelten die im Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.

Die Preise werden in Euro angegeben und enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben, soweit diese anfallen.

Zusätzliche verpflichtende Gebühren werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung deutlich angezeigt.

Die im Ticketshop angebotenen Zahlungsmittel können je nach Veranstaltung, Land und technischem Anbieter unterschiedlich sein.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass:

  • die angegebenen Zahlungsdaten richtig sind;
  • das verwendete Zahlungsmittel gültig ist;
  • die Zahlung autorisiert ist;
  • und eine ausreichende Deckung vorhanden ist.

Bei einer fehlgeschlagenen oder rückgängig gemachten Zahlung besteht kein Anspruch auf Ausstellung oder Nutzung eines Tickets.

Unberechtigte Rückbuchungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu einer Sperrung der betroffenen Tickets und zur Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten führen.

6. AUSSTELLUNG UND ZUSTELLUNG DER TICKETS

Tickets werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet oder über einen digitalen Bestellbereich bereitgestellt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich:

  • eine richtige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben;
  • den Eingang der Bestätigung zu kontrollieren;
  • gegebenenfalls den Spam- oder Junk-Ordner zu prüfen;
  • und das Ticket bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren.

Der Kunde muss den Veranstalter unverzüglich über die auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten informieren, wenn trotz erfolgreicher Zahlung keine Bestätigung oder kein Ticket eingegangen ist.

Das Ticket kann, sofern nicht anders angegeben, auf einem mobilen Endgerät oder als gut lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden.

Der QR-Code oder Barcode muss vollständig und scanbar sein.

Beschädigte, unvollständige oder nicht lesbare Tickets können zurückgewiesen werden, wenn ihre Gültigkeit nicht auf andere Weise festgestellt werden kann.

7. GÜLTIGKEIT UND KONTROLLE DER TICKETS

Jedes Ticket berechtigt grundsätzlich nur eine Person zum einmaligen Eintritt in die darauf angeführte Veranstaltung und Ticketkategorie.

Ein Ticket verliert seine Gültigkeit, sobald der darauf enthaltene QR-Code oder Barcode erfolgreich entwertet wurde.

Werden mehrere Ausdrucke oder Kopien desselben Tickets vorgelegt, berechtigt grundsätzlich nur das zuerst erfolgreich gescannte Ticket zum Eintritt.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Personen einzulassen, die lediglich eine Kopie eines bereits verwendeten Tickets vorlegen.

Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor einer unbefugten Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe zu schützen.

Insbesondere darf der QR-Code beziehungsweise Barcode nicht öffentlich in sozialen Netzwerken, auf Verkaufsplattformen oder auf anderen Websites veröffentlicht werden.

Bei begründetem Verdacht auf Fälschung, Manipulation, missbräuchliche Vervielfältigung oder betrügerischen Erwerb darf das Ticket gesperrt und der Eintritt bis zur Klärung verweigert werden.

8. PERSONALISIERTE UND NICHT PERSONALISIERTE TICKETS

Sofern ein Ticket nicht ausdrücklich als personalisiert gekennzeichnet ist, kann es grundsätzlich an eine andere Person weitergegeben werden.

Personalisierte Tickets dürfen nur von der auf dem Ticket angegebenen Person verwendet werden.

Bei personalisierten Tickets kann beim Einlass ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden.

Eine Änderung des Ticketinhabers ist nur möglich, wenn:

  • die technische Funktion dafür angeboten wird;
  • die Änderung rechtzeitig vor der Veranstaltung beantragt wird;
  • und keine sachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

Für eine zulässige Namensänderung können nur solche Gebühren verlangt werden, die vorab transparent angegeben wurden oder dem tatsächlich erforderlichen Aufwand entsprechen.

9. WEITERVERKAUF VON TICKETS

Der private Weiterverkauf eines nicht personalisierten Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern:

  • das Ticket nicht zu einem höheren Preis als dem tatsächlich bezahlten Ticketpreis einschließlich verpflichtender Gebühren angeboten wird;
  • keine gewerbliche oder wiederholte Weiterverkaufstätigkeit vorliegt;
  • das Ticket nicht manipuliert wurde;
  • und keine Veranstaltungsvorgaben entgegenstehen.

Untersagt sind insbesondere:

  • der gewerbliche Weiterverkauf ohne Zustimmung des Veranstalters;
  • der Verkauf zu überhöhten Preisen;
  • der Verkauf gefälschter oder vervielfältigter Tickets;
  • der Einsatz automatisierter Systeme zum massenhaften Ticketkauf;
  • der Erwerb zur gezielten Umgehung von Bestellbegrenzungen;
  • die Verwendung von Tickets für nicht genehmigte Gewinnspiele, Werbeaktionen, Verlosungen oder kommerzielle Pakete.

Bei einem Verstoß kann der Veranstalter die betroffenen Tickets sperren, soweit dies verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist.

Bei einem Kauf über nicht autorisierte Drittanbieter trägt der Käufer das Risiko, dass ein Ticket ungültig, bereits verwendet, vervielfältigt oder nicht ordnungsgemäß übertragen wurde.

10. KEIN GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT BEI TERMINIERTEN VERANSTALTUNGEN

Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.

Der Ticketkauf ist daher nach Vertragsabschluss verbindlich.

Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Erstattung aus persönlichen Gründen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Krankheit oder sonstiger persönlicher Verhinderung;
  • verspäteter Anreise;
  • Reiseproblemen;
  • Änderung persönlicher Pläne;
  • Nichtgefallen der Veranstaltung;
  • Nichtnutzung des Tickets;
  • Verlust eines gültigen Tickets;
  • oder irrtümlicher Bestellung, sofern der Fehler nicht vom Veranstalter verursacht wurde.

Gesetzliche Rechte bei einer Absage, wesentlichen Verlegung oder sonstigen nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.

Der Veranstalter kann aus Kulanz abweichende Lösungen anbieten. Ein Anspruch auf eine Kulanzleistung besteht nicht.

11. VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN

Die wesentlichen Informationen zur Veranstaltung werden auf der jeweiligen Veranstaltungs- oder Ticketseite veröffentlicht.

Dazu gehören insbesondere:

  • Veranstaltungsdatum;
  • Veranstaltungsort;
  • Einlasszeit;
  • geplanter Beginn;
  • Ticketkategorie;
  • Preis;
  • gegebenenfalls Sitz- oder Stehplatzbereich;
  • Alters- und Zutrittsbestimmungen;
  • sowie besondere organisatorische Hinweise.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung angegebenen Veranstaltungsinformationen zu kontrollieren.

Einlass- und Beginnzeiten können aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen angepasst werden. Kunden sollen deshalb vor der Anreise die aktuellen Informationen auf der offiziellen NWL-Website und in den vom Veranstalter versendeten Nachrichten prüfen.

Zeitangaben zum Veranstaltungsende sind grundsätzlich ungefähre Planungsangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

12. OPEN-AIR-VERANSTALTUNGEN UND WETTER

NWL-Veranstaltungen können als Open-Air-Veranstaltungen stattfinden, insbesondere auf einem Fußballplatz oder einer vergleichbaren Freifläche.

Eine Open-Air-Veranstaltung kann grundsätzlich auch bei Regen, Wind, Kälte, Hitze oder wechselnden Wetterbedingungen durchgeführt werden, solange eine sichere Durchführung möglich ist.

Normale oder vorhersehbare Wetterbedingungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Besucher sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Anreise über die Wetterlage zu informieren und geeignete Kleidung, festes Schuhwerk sowie gegebenenfalls Sonnen- oder Regenschutz mitzubringen.

Nicht erlaubt sind Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit oder Verwendung andere Personen gefährden, die Sicht behindern oder gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen. Hierzu können je nach Veranstaltung auch große Schirme oder nicht genehmigte Aufbauten gehören.

Bei gefährlichen Wetterlagen kann der Veranstalter insbesondere:

  • den Einlass verschieben;
  • den Beginn verzögern;
  • das Programm unterbrechen;
  • einzelne Bereiche sperren;
  • den Veranstaltungsablauf anpassen;
  • die Veranstaltung verlegen;
  • oder die Veranstaltung abbrechen beziehungsweise absagen.

Maßgeblich sind die Sicherheit der Besucher, Athleten, Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten sowie behördliche Anordnungen und fachkundige Sicherheitsbewertungen.

13. PROGRAMM-, ATHLETEN- UND ABLAUFÄNDERUNGEN

Bei Sportveranstaltungen können sich angekündigte Athleten, Begegnungen, Kampfansetzungen, Beginnzeiten, Reihenfolgen und Programmpunkte aus sportlichen, gesundheitlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen ändern.

Der Veranstalter bemüht sich, das angekündigte Programm möglichst vollständig durchzuführen.

Änderungen einzelner Athleten, Kämpfe, Startzeiten oder Programmpunkte berechtigen nicht automatisch zu einer Rückerstattung, sofern:

  • der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt;
  • die Veranstaltung am vorgesehenen Tag und Ort im Wesentlichen durchgeführt wird;
  • und die Änderung für den Besucher insgesamt zumutbar ist.

Besteht ein Ticket ausdrücklich und erkennbar ausschließlich für eine konkret bezeichnete Einzelleistung, wird die rechtliche Beurteilung nach den Umständen des Einzelfalls vorgenommen.

Gesetzliche Ansprüche bei wesentlichen Leistungsänderungen bleiben unberührt.

14. ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSORTES ODER DER VERANSTALTUNGSZEIT

Der Veranstalter kann den Veranstaltungsort, die Einlasszeit oder die Beginnzeit aus wichtigen organisatorischen, technischen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ändern.

Eine geringfügige und für Besucher zumutbare Änderung begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit werden insbesondere berücksichtigt:

  • Entfernung zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsort;
  • Erreichbarkeit;
  • zeitliches Ausmaß der Änderung;
  • Ticketkategorie;
  • Art und Umfang der Veranstaltung;
  • sowie die Auswirkungen auf den durchschnittlichen Besucher.

Bei einer wesentlichen Änderung informiert der Veranstalter die Ticketkäufer über die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse und veröffentlicht die Information nach Möglichkeit auf den offiziellen NWL-Kanälen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

15. VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt, behalten die ursprünglich erworbenen Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.

Kann oder möchte der Ticketinhaber den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er innerhalb der in der Verlegungsmitteilung genannten angemessenen Frist eine Rückerstattung beantragen.

Die Mitteilung enthält Informationen über:

  • den Ersatztermin;
  • die weitere Gültigkeit der Tickets;
  • das Verfahren für eine Rückerstattung;
  • die dafür geltende Frist;
  • und die vorgesehene Art der Rückzahlung.

Die Frist wird so festgelegt, dass dem Kunden ausreichend Zeit für seine Entscheidung bleibt.

Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das beim Kauf verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wird oder dies technisch nicht möglich ist.

Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

16. ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und findet kein Ersatztermin statt, wird der für das Ticket entrichtete Preis einschließlich verpflichtender, vom Veranstalter erhobener Buchungsgebühren zurückerstattet.

Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel.

Der Veranstalter informiert die Ticketkäufer über das Rückerstattungsverfahren und gegebenenfalls über erforderliche Mitwirkungsschritte.

Eine Erstattung setzt voraus, dass die Bestellung und Zahlung eindeutig zugeordnet werden können.

Persönliche Nebenkosten des Besuchers, insbesondere:

  • Reise- und Fahrtkosten;
  • Übernachtungskosten;
  • Verpflegungskosten;
  • Parkgebühren;
  • Arbeitsausfall;
  • oder Kosten anderer Drittanbieter

werden grundsätzlich nicht vom Ticketvertrag erfasst und daher nicht ersetzt.

Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche oder verschuldensabhängige Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen.

17. UNTERBRECHUNG ODER VORZEITIGER ABBRUCH

Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung, gefährlicher Wetterbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund unterbrochen werden, bemüht sich der Veranstalter um eine Fortsetzung, sobald dies sicher und organisatorisch möglich ist.

Ist eine Fortsetzung nicht möglich, richtet sich ein möglicher Erstattungsanspruch insbesondere danach:

  • welcher Teil der Veranstaltung bereits durchgeführt wurde;
  • ob die wesentliche Veranstaltungsleistung bereits erbracht wurde;
  • ob ein Ersatztermin angeboten wird;
  • aus welchem Grund die Unterbrechung erfolgte;
  • und welche gesetzlichen Ansprüche bestehen.

Eine automatische vollständige Rückerstattung allein aufgrund jeder kurzfristigen Unterbrechung oder Programmverkürzung besteht nicht.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

18. HÖHERE GEWALT UND AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

Als außergewöhnliche, vom Veranstalter nicht beherrschbare Umstände können insbesondere gelten:

  • gefährliche Unwetter oder Naturereignisse;
  • behördliche Verbote oder Anordnungen;
  • Krieg, Terrorgefahr oder erhebliche Sicherheitsbedrohungen;
  • Epidemien oder Pandemien;
  • großflächige Strom-, Verkehrs- oder Infrastrukturausfälle;
  • Brand;
  • Streiks außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters;
  • kurzfristige Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes;
  • oder vergleichbare Ereignisse, die eine sichere oder rechtlich zulässige Durchführung verhindern.

Auch in solchen Fällen gelten die Regelungen dieser AGB über Verlegung, Absage, Unterbrechung und Rückerstattung.

Eine Berufung auf höhere Gewalt führt nicht dazu, dass zwingende gesetzliche Rechte der Kunden ausgeschlossen werden.

19. EINLASS

Der Einlass erfolgt nur mit einem gültigen Ticket für die jeweilige Veranstaltung.

Besucher müssen das Ticket während der gesamten Veranstaltung aufbewahren und auf Verlangen des Veranstaltungs-, Sicherheits- oder Einlasspersonals vorzeigen.

Bei personalisierten Tickets oder altersbeschränkten Ticketarten kann zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden.

Der Veranstalter kann Einlasszeiten und Einlassbereiche festlegen.

Bei verspäteter Ankunft kann sich der Einlass aus Sicherheits- oder Ablaufgründen verzögern. Ein sofortiger Einlass während eines laufenden Kampfes, einer Produktion oder einer sicherheitsrelevanten Situation kann nicht garantiert werden.

Eine verspätete Ankunft begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Veranstaltung.

Ein erneuter Zutritt nach dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich erlaubt wird und die dafür vorgesehenen Kontrollmittel, beispielsweise Ticket, Stempel oder Armband, weiterhin vorhanden sind.

20. HAUSRECHT UND VERHALTENSREGELN

Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.

Den angemessenen Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals, der Ordner, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und sonstiger zuständiger Stellen ist Folge zu leisten.

Besucher müssen sich so verhalten, dass:

  • keine Personen gefährdet, verletzt oder unzumutbar belästigt werden;
  • der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird;
  • keine Einrichtungen oder Gegenstände beschädigt werden;
  • Rettungs-, Flucht- und Verkehrswege frei bleiben;
  • Athleten, Mitarbeiter und andere Besucher respektvoll behandelt werden;
  • und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Gewalt oder Gewaltandrohungen;
  • rassistische, extremistische, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen und Handlungen;
  • Belästigungen;
  • das Werfen von Gegenständen;
  • das Betreten gesperrter Bereiche;
  • das Betreten der Wettkampf-, Produktions-, Athleten- oder Backstagebereiche ohne Berechtigung;
  • das Besteigen von Absperrungen oder technischen Einrichtungen;
  • die Behinderung von Rettungswegen;
  • sowie sonstiges gefährliches oder grob störendes Verhalten.

Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, können nach einer Interessenabwägung vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder vom Eintritt ausgeschlossen werden.

Wurde der Ausschluss durch ein schuldhaftes und erhebliches Fehlverhalten des Besuchers verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

21. VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Das Mitbringen folgender Gegenstände ist grundsätzlich untersagt:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände;
  • gefährliche, scharfe oder als Schlagwerkzeug geeignete Gegenstände;
  • pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper und explosives Material;
  • leicht entzündliche Stoffe;
  • illegale Drogen;
  • Glasbehälter;
  • Laserpointer;
  • Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte;
  • Gegenstände, die andere Personen gefährden oder erheblich behindern können;
  • nicht genehmigte Werbemittel, Transparente oder politische Propagandamittel;
  • professionelle Aufnahme-, Sende- oder Übertragungstechnik ohne Genehmigung;
  • sowie sonstige durch veranstaltungsspezifische Sicherheitsregeln ausgeschlossene Gegenstände.

Für medizinisch notwendige Gegenstände, Hilfsmittel, Medikamente, Babynahrung oder vergleichbare berechtigte Bedürfnisse können Ausnahmen gelten.

Der Veranstalter kann vor einer Veranstaltung eine genauere Liste erlaubter und verbotener Gegenstände veröffentlichen.

22. SICHERHEITSKONTROLLEN

Zur Gewährleistung der Sicherheit können am Eingang Ticket-, Identitäts-, Taschen- und Sichtkontrollen durchgeführt werden.

Körper- und Taschenkontrollen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Besucher können gebeten werden:

  • Taschen zu öffnen;
  • mitgeführte Gegenstände vorzuzeigen;
  • verbotene Gegenstände abzugeben oder außerhalb des Geländes zu verwahren;
  • und an angemessenen Sicherheitskontrollen mitzuwirken.

Wer eine erforderliche und verhältnismäßige Sicherheitskontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden, wenn andernfalls die Sicherheit der Veranstaltung nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Eine dauerhafte Verwahrung abgegebener Gegenstände wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.

23. ALKOHOL, RAUCHEN UND BEEINTRÄCHTIGUNG

Der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Vorgaben des Veranstaltungsortes und den veranstaltungsspezifischen Regeln.

Personen, die erkennbar stark alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen und dadurch sich selbst, andere Personen oder den Veranstaltungsablauf gefährden, können vom Eintritt ausgeschlossen oder vom Gelände verwiesen werden.

Rauchen und die Verwendung von E-Zigaretten sind nur in den dafür vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Bereichen erlaubt.

Die Mitnahme eigener alkoholischer Getränke kann aus Sicherheits- und gastronomischen Gründen untersagt werden.

24. MINDERJÄHRIGE UND JUGENDSCHUTZ

Für minderjährige Besucher gelten die am Veranstaltungsort anwendbaren gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Zusätzliche Altersbeschränkungen oder Begleitpflichten können auf der jeweiligen Veranstaltungs- oder Ticketseite veröffentlicht werden.

Der Veranstalter kann beim Einlass einen geeigneten Altersnachweis verlangen.

Eltern, gesetzliche Vertreter und sonstige Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass:

  • die für den Minderjährigen geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden;
  • eine erforderliche Aufsicht gewährleistet ist;
  • und der Veranstaltungsbesuch unter Berücksichtigung von Lautstärke, Wetter, Menschenmenge und Veranstaltungsdauer geeignet ist.

Der Erwerb eines Tickets ersetzt keine gesetzlich erforderliche Zustimmung oder Begleitung.

25. BARRIEREFREIHEIT UND BESONDERE UNTERSTÜTZUNG

Informationen zur Barrierefreiheit werden nach Möglichkeit auf der Veranstaltungsseite veröffentlicht.

Besucher, die einen barrierefreien Zugang, einen Rollstuhlplatz, eine Begleitperson oder andere organisatorische Unterstützung benötigen, sollen den Veranstalter möglichst vor dem Ticketkauf oder rechtzeitig vor der Veranstaltung über die auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten informieren.

Der Veranstalter bemüht sich im Rahmen der örtlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Möglichkeiten um eine geeignete Lösung.

26. FOTO-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN DURCH BESUCHER

Private Foto- und kurze Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen oder üblichen privaten Kameras können erlaubt sein, sofern:

  • der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird;
  • andere Besucher nicht unzumutbar beeinträchtigt werden;
  • keine Sicherheitsvorschriften verletzt werden;
  • keine gesperrten Bereiche aufgenommen werden;
  • und keine abweichende Veranstaltungsregel besteht.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind insbesondere untersagt:

  • professionelle oder kommerzielle Aufnahmen;
  • Livestreams;
  • vollständige oder wesentliche Aufzeichnungen von Kämpfen und Programmpunkten;
  • die gewerbliche Verwertung von Aufnahmen;
  • die Verwendung professioneller Kamera-, Ton- oder Übertragungstechnik;
  • sowie Aufnahmen in nicht öffentlichen Athleten-, Umkleide-, Sanitär- oder Backstagebereichen.

Rechte der abgebildeten Personen sowie Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sind zu beachten.

27. AUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER

Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder beauftragte Medienpartner Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.

Diese können insbesondere der:

  • Veranstaltungsdokumentation;
  • redaktionellen Berichterstattung;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Darstellung der NWL;
  • Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen;
  • sowie Veröffentlichung über Website, Presse und soziale Netzwerke

dienen.

Über die konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls durch Hinweise am Veranstaltungsort informiert.

Die bloße Zustimmung zu diesen AGB stellt keine uneingeschränkte Einwilligung in jede beliebige Aufnahme oder Nutzung einer Person dar.

Für gezielte Interviews, Porträtaufnahmen oder vergleichbare hervorgehobene Darstellungen wird, soweit rechtlich erforderlich, eine gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung eingeholt.

28. TON, LICHT UND SPORTBEDINGTE EINWIRKUNGEN

Bei einer Wrestling- und Live-Veranstaltung können insbesondere auftreten:

  • erhöhte Lautstärke;
  • Musik und Durchsagen;
  • plötzliches Publikumsgeräusch;
  • Scheinwerfer- und Lichteffekte;
  • Blitz- oder Stroboskopeffekte, sofern eingesetzt;
  • Nebel- oder Bühneneffekte;
  • intensive sportliche Darstellungen;
  • sowie witterungsbedingte Einwirkungen bei Open-Air-Veranstaltungen.

Personen mit besonderer Empfindlichkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen sollen vor dem Besuch prüfen, ob die Veranstaltung für sie geeignet ist, und bei Bedarf vorab Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen.

Gesetzliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters bleiben unberührt.

29. GARDEROBE UND PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE

Besucher sind grundsätzlich selbst für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich.

Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Verwahrung übernommen wurden, wird keine Verwahrungsverpflichtung begründet.

Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

Gefundene Gegenstände können während einer angemessenen Frist beim Veranstalter oder beim Veranstaltungsort verwahrt und anschließend nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden.

30. HAFTUNG

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung wird insbesondere nicht ausgeschlossen oder beschränkt für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • zwingende gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche;
  • sowie Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass ein Besucher:

  • Sicherheitsanweisungen missachtet;
  • gesperrte Bereiche betritt;
  • verbotene Gegenstände verwendet;
  • sich oder andere schuldhaft gefährdet;
  • oder gegen gesetzliche Vorschriften und diese Veranstaltungsbedingungen verstößt,

sofern der Veranstalter den Schaden nicht selbst schuldhaft mitverursacht hat.

Für Leistungen eigenständiger Drittanbieter, insbesondere Anreise, Unterkunft, Gastronomie außerhalb des Veranstaltungsvertrags oder sonstige separat abgeschlossene Verträge, haftet der jeweilige Drittanbieter.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

31. MITTEILUNGEN ZUR VERANSTALTUNG

Der Veranstalter darf die beim Ticketkauf angegebene E-Mail-Adresse verwenden, um notwendige Informationen zur gebuchten Veranstaltung zu übermitteln.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Ticket- und Bestellbestätigungen;
  • Einlassinformationen;
  • Sicherheits- und Anreisehinweise;
  • Änderungen des Veranstaltungsortes oder der Beginnzeit;
  • Programmänderungen;
  • Verlegungen;
  • Absagen;
  • Rückerstattungsinformationen;
  • sowie sonstige für die Vertragsdurchführung notwendige Mitteilungen.

Diese vertragsbezogenen Nachrichten sind keine allgemeinen Werbenachrichten.

Für Newsletter und sonstige Direktwerbung wird, soweit gesetzlich erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

32. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Ausführliche Informationen über:

  • Ticket Tailor;
  • Stripe;
  • Kontaktformulare;
  • Webflow;
  • Zahlungsabwicklung;
  • Speicherdauer;
  • Empfänger;
  • Betroffenenrechte;
  • und internationale Datenübermittlungen

befinden sich in der Datenschutzerklärung unter:

www.nwlnext.com/datenschutz

33. ANWENDBARES RECHT

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

34. GERICHTSSTAND

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Gegenüber Verbrauchern wird kein von den gesetzlichen Bestimmungen abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

35. ÄNDERUNG DER AGB

Für einen Ticketkauf gilt grundsätzlich jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogen wurde.

Der Veranstalter kann die AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.

Eine nachträgliche Änderung bereits abgeschlossener Verträge erfolgt nicht einseitig zum Nachteil des Kunden.

Notwendige organisatorische und sicherheitsbezogene Anweisungen für eine konkrete Veranstaltung können im gesetzlich zulässigen und zumutbaren Umfang gesondert bekannt gegeben werden.

36. SALVATORISCHE BESTIMMUNG

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine unwirksame Bestimmung wird gegenüber Verbrauchern nicht automatisch durch eine Bestimmung ersetzt, die für den Veranstalter wirtschaftlich möglichst günstig ist.

37. KONTAKT

Fragen zu Tickets, Bestellungen, Veranstaltungen oder diesen AGB können gerichtet werden an:

Next Wrestling League GmbH
Pohlgasse 35/27
1120 Wien
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 683332 a

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Website: www.nwlnext.com

Telefon: